Verstoß

Linktexte für Screenreader nicht aussagekräftig

Der Linktext "Internet" ist für den Screenreader nicht aussagekräftig. Dieser muss einen aussagekräftige Beschreibung, wohin dieser Link führt, enthalten.

Beispiele

Betroffene Seite(n)

Gutscheincode

Betroffene Testschitt(e)

9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)