Verstoß
Linktexte für Screenreader nicht aussagekräftig
Der Linktext "Internet" ist für den Screenreader nicht aussagekräftig. Dieser muss einen aussagekräftige Beschreibung, wohin dieser Link führt, enthalten.
Beispiele
Betroffene Seite(n)
GutscheincodeBetroffene Testschitt(e)
9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)